Änderung der BEG-Neubau- und Sanierungsförderung

Mit nur einem Tag Übergangsfrist hat die Bundesregierung die BEG-Förderbedingungen per 28.07.2022 für die Neubau- und Sanierungsförderung erneut angepasst, nachdem es im Laufe des Jahres schon deutliche Einschränkungen bei der Neubauförderung gegeben hat. Wir zeigen hier eine Zusammenfassung der Änderungen:

Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung oder Neubau von Wohngebäuden (KfW-Programmnummer 261)

Neubau von Wohngebäuden

  • Der Tilgungszuschuss für Neubauvorhaben für ein Effizienzhaus 40 NH wird von 12,5 auf 5 Prozent reduziert.
  • Es kann weiterhin nur noch die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss beantragt werden.
  • Die Förderhöchstbeträge je Wohneinheit wird auf EUR 120.000 (vorher EUR 150.000) reduziert.

Sanierung von Wohngebäuden

  • Für die Förderung kann nur noch die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss beantragt werden; die Variante eines reinen BEG-Zuschusses (ehemalige KfW-Programmnummer 461) steht nicht mehr zur Verfügung
  • Die Förderung der Effizienzhausstufe 100 (EH 100) wird gestrichen
  • Der Tilgungszuschuss in Abhängigkeit der Effizienzhausstufe wird wie folgt abgesenkt
Effizienzhausstufe Tilgungszuschuss bis 27.07.2022 Tilgungszuschuss ab 28.07.2022
EH 40 45% 20%
EH 55 40% 15%
EH 70 35% 10%
EH 85 30% 5%
Denkmal 25% 5%
  • ab 22.09.2022: Es wird ein zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Buildings (Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25% des deutschen Gebäudebestandes gehören) in Höhe von 5 Prozent eingeführt, wenn diese auf das Niveau EH 40 oder EH 55 saniert werden.
  • Wird im Rahmen der Sanierung die „Effizienzhaus EE-Klasse“ erreicht, steigt die Förderung nach wie vor um 5 Prozentpunkte, der Förderhöchstbeträge je Wohneinheit erhöht sich ebenfalls nach wie vor von EUR 120.000 auf EUR 150.000

Anpassung der KfW-Kreditzinsen im Programm 261

Zum Ausgleich für die abgesenkten Tilgungszuschüsse senkt die KfW die Kreditzinsen deutlich:

Programmvarianten 261

(Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung)

Bis 27.07.2022 Ab 28.07.2022
10 / 2 / 10 2,28% 0,01%
20 / 3 / 10 2,46% 0,34%
30 / 5 / 10 2,51% 0,57%
10 / 10 / 10 2,54% 0,68%

Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden“.

  • Die Kreditförderung in der BEG für Einzelmaßnahmen bei der KfW (ehemalige KfW-Programmnummer 262) wird gestrichen. Es verbleibt nur noch die Zuschussvariante, die über die BAFA beantragt werden kann.
  • Die Fördersätze je Maßnahme werden für Anträge ab dem 15.08.2022 abgesenkt. Beispielhaft ergeben sich folgende Änderungen:
  Zuschuss bis 14.08.2022 Zuschuss ab 15.08.2022
Gasheizung „Renewable Ready“

20%

+ 5% iSFP-Bonus*

Gas-Hybridheizung

30%

+ 5% iSFP-Bonus*

+ 10% Ölheizung-Austausch-Bonus

Biomasseheizung

35 – 40%**

+ 5% iSFP-Bonus*

+ 10% Ölheizung-Austausch-Bonus

10%

+ 10% Öl-/Gasheizung-Austausch-Bonus****

EE-Hybridheizung

35%

+ 5% iSFP-Bonus*

+ 10% Ölheizung-Austausch-Bonus

25-30%***

+ 10% Öl-/Gasheizung-Austausch-Bonus****

EE-Hybridheizung mit Biomasse

35 – 40%**

+ 5% iSFP-Bonus*

+ 10% Ölheizung-Austausch-Bonus

20 – 25%***

+ 10% Öl-/Gasheizung-Austausch-Bonus****

Wärmepumpe

35%

+ 5% iSFP-Bonus*

+ 10% Ölheizung-Austausch-Bonus

25 – 30%***

+ 10% Öl-/Gasheizung-Austausch-Bonus****

Solarthermie

30%

+ 5% iSFP-Bonus*

25%

+ 10% Öl-/Gasheizung-Austausch-Bonus****

     
Anschluss Wärme-/Gebäudenetz

30%

+ 5% iSFP-Bonus*

25%

+ 10% Öl-/Gasheizung-Austausch-Bonus****

Errichtung/ Erweiterung Gebäudenetzanschluss

30%

+ 5% iSFP-Bonus*

25%
Heizungsoptimierung

20%

+ 5% iSFP-Bonus*

15%

+ 5% iSFP-Bonus*

     
Maßnahmen zur Gebäudehülle

20%

+ 5% iSFP-Bonus*

15%

+ 5% iSFP-Bonus*

Lüftungsanlage

20%

+ 5% iSFP-Bonus*

15%

+ 5% iSFP-Bonus*

Sommerlicher Wärmeschutz

20%

+ 5% iSFP-Bonus*

15%

+ 5% iSFP-Bonus*

Smart Home

20%

+ 5% iSFP-Bonus*

15%

+ 5% iSFP-Bonus*

Erläuterung:

* iSFP = Bonus im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans möglich

** 5% Innovationsbonus möglich. Bedingung: besonders emissionsarme Anlage

*** 5% Bonus möglich. Bedingung: Wärmequelle: Wasser, Abwasser, Erdreich

**** der Austausch von Gasheizungen wird nun ebenfalls gefördert. Bedingung: Alter > 20 Jahre

Allgemeine Veränderungen der BEG – Förderung

  • Die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“) und Gas-Hybridheizungen wird grundsätzlich gestrichen 

Ausblick zur BEG – Förderung ab 2023

  • Die BEG-Richtlinien werden weiter überarbeitet – der Förderung wird sich noch weiter auf Sanierungsvorhaben fokussieren
  • Im Gespräch ist, dass ein Bonus für serielles Sanieren***** eingeführt wird
  • Es wird eine Neubauförderung in novellierter Form geben   

***** Serielles Sanieren bedeutet demnach die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente einschließlich damit verbundener Anlagentechnik (z. B. Wärmepumpenmodule) sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Die abseits der Baustelle vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der zeitliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert. (Quelle: bafa.de)

Weitere Informationen und die Bedingungen finden Sie auf den Seiten der KfW und der Bafa:

Link Kfw (Wohngebäude – Kredit (261) | KfW)

Link Bafa BAFA – Förderprogramm im Überblick – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neuerungen ab 15.08.2022

Bei allen Themen rund um die Beantragung Ihrer Förderthemen steht Ihnen Dr. Klein Wowi wie gewohnt gerne zur Verfügung.

 

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